Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Softwareapplikation emformX™ (Datum: März 2020)

A. Anwendungsbereich

§ 1 Geltung

(1) Alle Angebote und Leistungen der EMFORMX GmbH (nachfolgend „EMFORMX“ genannt) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (die „AGB“). Sie sind Bestandteil aller Verträge, die EMFORMX mit einem Unternehmer, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend auch „Kunde“ genannt) über die von ihr angebotenen Leistungen abschließt, und gelten auch für alle zukünftigen Angebote oder Leistungen an den Kunden, selbst wenn deren Geltung nicht nochmals gesondert vereinbart wird.

(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn EMFORMX ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn EMFORMX auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält, oder auf ein solches Schreiben verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

(3) EMFORMX behält sich vor, diese AGB im Bedarfsfalle zu ändern. Änderungen dieser AGB werden dem Kunden gegenüber jedoch nur dann und nur in dem Umfang wirksam, wenn und soweit

a) dem Kunden die Änderungen schriftlich unter Beifügung der geänderten AGB und Hervorhebung der Änderungen mitgeteilt worden sind;

b) der Kunde den Änderungen nicht innerhalb eines Zeitraums von einem (1) Monat nach Erhalt der Änderungsmitteilung und geänderten AGB schriftlich widersprochen hat; und

c) der Kunde gleichzeitig mit der Übersendung der Änderungen schriftlich darauf hingewiesen wurde, dass sein Widerspruchsrecht im Falle des Fristablaufs erlischt und sein Schweigen als Zustimmung zu den Änderungen der AGB gilt.

(4) EMFORMX behält sich vor, für die Nutzung bestimmter Inhalte, Funktionen und/oder Dienste sowie für den Zugriff auf bestimmte Marktdaten (gemeinsam die „Zusatzdienste“) durch den Kunden zusätzliche und diese AGB ergänzende Nutzungsbedingungen zu vereinbaren. Die zusätzlichen Nutzungsbedingungen werden dem Kunden vor der erstmaligen Nutzung der Zusatzdienste zur Verfügung gestellt und gelten nur dann, wenn der Kunde vor der erstmaligen Nutzung der Zusatzdienste Kenntnis von den zusätzlichen Nutzungsbedingungen erlangt hat oder erlangen konnte und er mit ihrer Geltung einverstanden ist. Stimmt er deren Geltung nicht zu, ist EMFORMX berechtigt, die Verwendung der Zusatzdienste zu verweigern.

§ 2 Leistungsumfang

(1) EMFORMX bietet dem Kunden den Abschluss von Verträgen über die kostenpflichtige Nutzung der von EMFORMX angebotenen Softwareapplikation, insbesondere des interaktiven Finanzmanagementsystems emformX/Treasuryview (die „Softwareapplikation“) an. Die Softwareapplikation ist ein System zur Analyse und Optimierung des Finanzmanagements von Unternehmen, öffentlichen Gebietskörperschaften, Beratern und anderen professionellen und/oder gewerblichen Nutzern im Finanzbereich. Bei der Softwareapplikation handelt es sich ausdrücklich nicht um eine Anwendung, die Empfehlungen über den Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten oder sonstigen Anlageprodukten ausspricht oder sonstige unterstützende oder beratende Funktionen im Rahmen von Anlageentscheidungen sowie sonstigen Transaktionen des Kunden bereitstellt. Die Anwendung der Softwareapplikation erfordert die Eingabe von individualisierten Daten durch den Kunden (die „Kundendaten“) sowie ggf. das Vorhandensein von Berechtigungen, insbesondere Drittlizenzen im Hinblick auf die Zurverfügungstellung von bestimmten Drittdaten. Dem Kunden können insoweit Mitwirkungsverpflichtungen im Sinne des nachstehenden § 5 dieser AGB obliegen, damit alle verfügbaren Anwendungsfunktionen der Softwareapplikation in vollem Umfang genutzt werden können.

(2) Der gesamte Inhalt der Softwareapplikation, insbesondere Texte, Grafiken, Logos, Bilder, Audio-Clips, digitale Downloads und Datensammlungen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Eigentum von EMFORMX oder von Dritten, die Marktdaten und/oder Inhalte (die „Drittdaten“) zuliefern oder bereitstellen, und urheberrechtlich geschützt. Gleiches gilt für den Gesamtbestand der Inhalte der Softwareapplikation. Ausgenommen hiervon sind die von dem Kunden eingegebenen Kundendaten. Während der Dauer des Vertrages gewährt EMFORMX dem Kunden – soweit erforderlich und rechtlich zulässig – eine einfache, nicht-ausschließliche, nicht übertrag- oder unterlizenzierbare auf die Dauer des Vertrages beschränkte Lizenz zur Nutzung durch gewerbliche Schutzrechte, Urheber- oder Leistungsschutzrechte geschützte Inhalte sowie der Softwareapplikation selbst. § 5 Absatz (3) dieser AGB bleibt hiervon unberührt.

(3) Ohne vorherige schriftliche Zustimmung von EMFORMX dürfen (Teil-) Inhalte nicht extrahiert und/oder wiederverwendet werden.

(4) Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Verpflichtungen von EMFORMX ist – sofern nichts anderes zwischen den Vertragsparteien schriftlich vereinbart wurde – der Sitz von EMFORMX.

§ 3 Angebot und Vertragsabschluss

(1) Alle Angebote von EMFORMX sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.

(2) Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen EMFORMX und dem Kunden (die „Vertragsparteien“) ist der schriftlich geschlossene Vertrag einschließlich dieser AGB. Dieser bzw. diese geben alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen von EMFORMX vor Abschluss des Vertrages sind rechtlich unverbindlich. Vorherige mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fort gelten sollen.

(3) Angaben von EMFORMX zur Softwareapplikation sowie Darstellungen derselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur dann maßgeblich, wenn die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung mit diesen Angaben und/oder Darstellungen voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Leistung. Handelsübliche Abweichungen sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen oder technische Verbesserungen darstellen. Zulässig sind auch Abweichungen, die aufgrund zwingender rechtlicher und/oder regulatorischer Vorschriften sowie behördlichen Anordnungen erfolgen.

(4) EMFORMX behält sich das Eigentum und Urheberrecht an allen von ihr abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie dem Kunden zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen, Bedienungshandbüchern und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln (gemeinsam die „Applikationsgegenstände“) vor. Der Kunde darf die Applikationsgegenstände Dritten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von EMFORMX weder als solche noch inhaltlich zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Auf Verlangen von EMFORMX hat der Kunde die Applikationsgegenstände vollständig zurückzugeben bzw. von elektronischen oder anderen Datenträgern zu löschen und eventuell gefertigte Kopien (gleich ob in digitaler oder sonstiger Form) unverzüglich zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen. Gleiches gilt für den Fall der Beendigung des Vertrages.

B. Nutzung der Softwareapplikation

§ 4 Verwendung der Softwareapplikation

(1) Die Softwareapplikation wird dem Kunden zur Nutzung bereitgestellt. Sie verbleibt auf dem Server von EMFORMX. Der Kunde hat die Möglichkeit, die Softwareapplikation unter der Internetadresse app.emformx.com aufzurufen. Zudem hat der Kunde die Möglichkeit, auf dem für ihn von EMFORMX eingerichteten virtuellen Datenserver Kundendaten abzulegen, auf die er im Zusammenhang mit der Nutzung der Softwareapplikation zugreifen kann. EMFORMX schuldet lediglich die Zurverfügungstellung von Speicherplatz zur Nutzung durch den Kunden. EMFORMX treffen in diesem Zusammenhang keine Verwahrungs- und/oder Obhutspflichten in Bezug auf die vom Kunden übermittelten und verarbeiteten Kundendaten.

(2) Die Nutzung der Softwareapplikation ist auf die in dem Vertrag festgelegten und benannten Personen (die „Nutzungsberechtigten“) beschränkt.

(3) Der Zugang des Kunden bzw. der Nutzungsberechtigten erfolgt passwortgeschützt im Wege der Datenfernübertragung, der dem jeweiligen Nutzungsberechtigten zugeteilten Zugangsdaten.

(4) EMFORMX stellt dem Kunden Bedienungsinformationen für die Softwareapplikation zur Verfügung. Schulungen des Kunden oder von Nutzungsberechtigten können vom Kunden angefragt werden und sind gesondert zu vergüten.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass er die technischen Voraussetzungen für den Zugang zur Softwareapplikation schafft und bereitstellt, insbesondere hinsichtlich der eingesetzten Hardware, der Verbindung zum Internet und der entsprechenden notwendigen Browsersoftware. Der Kunde trägt alle in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten und Telekommunikationsentgelte.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, die personenbezogenen Zugangsdaten sowie die ihm erteilten Zugangpasswörter sicher zu verwahren und jedweden Missbrauch der sowie den Zugriff durch unberechtigte Dritte auf die Softwareapplikation zu verhindern. Der Kunde ist nicht berechtigt, anderen als den Nutzungsberechtigten die Inanspruchnahme der Softwareapplikation zu gestatten und/oder zu ermöglichen. Erlangt der Kunde Kenntnis von Tatsachen, die einen Missbrauch begründen oder einen solchen begründen könnten, hat er dies EMFORMX unverzüglich mitzuteilen und EMFORMX alle für die Überprüfung eines möglichen Missbrauchs notwendigen und ihm zugänglichen Informationen zur Verfügung zu stellen. Im Falle des Missbrauchs oder des Verlusts der Zugangspasswörter ist EMFORMX berechtigt, den Zugang zu der Softwareapplikation zu sperren, ohne dass dies eine Verletzung der EMFORMX obliegenden Verpflichtungen aus dem Vertrag oder dieser AGB darstellen würde. Der Kunde haftet für den durch ihn oder die Nutzungsberechtigten zu vertretenden Missbrauch.

(3) Die Verwendung einiger in der Softwareapplikation zur Verfügung gestellten Drittdaten (bspw. Stände des EURIBOR, EONIA, LIBOR) bedürfen eines zusätzlichen Lizenzvertrages des Kunden mit dem Urheber dieser Drittdaten oder mit einem von dem Urheber benannten Dritten (die „Drittlizenz“), der diese Marktdaten zur Verfügung stellt. Der Kunde ist verpflichtet, die Drittlizenz auf eigene Kosten und eigeninitiativ zu erwerben. Verfügt der Kunde nicht über die notwendige Drittlizenz, ist EMFORMX berechtigt, dem Kunden den Zugriff auf durch eine Drittlizenz geschützte Drittdaten zu verweigern, ohne dass dies eine Verletzung der EMFORMX obliegenden Verpflichtungen aus dem Vertrag oder dieser AGB darstellt. Der Kunde verpflichtet sich, eine entsprechende Drittlizenz zu erwerben, wenn und soweit er hierdurch geschützte Drittdaten verwenden möchte. Im Übrigen gilt § 8 Absatz (4) dieser AGB.

(4) Der Kunde verpflichtet sich zudem gegenüber EMFORMX, alle sich für ihn aus der Drittlizenz ergebenden Verpflichtungen, beispielsweise die Verwendung der Drittdaten nur zu eigenen Zwecken oder nur in dem durch die Drittlizenz gestatten Umfang, einzuhalten und zu beachten.

§ 6 Preise und Zahlung

(1) Der Kunde zahlt für die Nutzung der Softwareapplikation eine regelmäßige Nutzungsgebühr (die „Nutzungsgebühr“). Die Preise gelten für den vertraglich vereinbarten Leistungsumfang. Sie verstehen sich in EURO zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders vereinbart oder angegeben. Mehr- oder Sonderleistungen (bspw. die Zurverfügungstellung kostenpflichtiger Marktdaten oder Schulungsmaßnahmen in Bezug auf die Nutzung der Softwareapplikation) sowie Aufwendungen von EMFORMX im Zusammenhang mit der Leistungserbringung (z.B. Erwerb von notwendigen Distributionslizenzen für von dem Kunden verwendete Marktdaten) sind gesondert und zusätzlich zu vergüten.

(2) Die Nutzungsgebühr ist jeweils für einen Zeitraum von mindestens drei (3) Monaten im Voraus zu leisten, soweit nichts anderes vereinbart ist. Mehr- oder Sonderleistungen sowie sonstige Aufwendungen seitens EMFORMX werden gesondert in Rechnung gestellt. Rechnungsbeträge sind sofort nach Zugang beim Kunden zur Zahlung fällig und ohne jeden Abzug zu bezahlen, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist.

(3) Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang der Zahlung bei EMFORMX. Leistet der Kunde bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit acht (8) Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins p. a. zu verzinsen; die Geltendmachung höherer Zinsen und/oder weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt hiervon unberührt.

(4) Die Aufrechnung des Kunden mit Gegenansprüchen oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche sind nur zulässig, soweit die Gegenansprüche von EMFORMX unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

(5) Im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses oder eines sonstigen Vertrages, dessen Erfüllung mehr als vier (4) Monate nach Vertragsschluss erfolgt, ist EMFORMX berechtigt, die Nutzungsgebühr um bis zu maximal zehn (10) Prozent zu erhöhen, soweit sich die Marktverhältnisse nach Vertragsschluss ändern und sich die Kosten für die von EMFORMX für die Leistungserbringung zu beziehenden notwendigen Drittleistungen erhöhen, insbesondere Lohnerhöhungen, Verteuerung des Bezugs von Drittdaten oder allgemeine Preissteigerungen sowie regulatorisch bedingte Neukosten oder Kostensteigerungen. Überschreitet die Erhöhung der Nutzungsgebühr ein für den Kunden zumutbares Maß, ist dieser berechtigt, durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber EMFORMX den Vertrag fristlos zu kündigen.

C. Drittdaten / Marktdaten

§ 7 Eingabe von Kundendaten, Drittdaten und sonstigen relevanten Marktdaten

Die Ergebnisse der Recherchen des Kunden, der die Softwareapplikation generiert, sind davon abhängig, dass der Kunde richtige und vollständige Kundendaten, Drittdaten sowie sonstige relevante Marktdaten eingibt. Werden unrichtige und/oder unvollständige Kundendaten, Drittdaten oder sonstige relevante Marktdaten in die Softwareapplikation eingegeben, so sind die durch die Softwareapplikation generierten Rechercheergebnisse ebenfalls falsch und/oder unvollständig. EMFORMX ist für solche Rechercheergebnisse nicht verantwortlich und übernimmt keine Haftung für dem Kunden hieraus entstehende Schäden und/oder sonstige Nachteile. Ebenso übernimmt EMFORMX keine Gewährleistung und/oder Haftung für die Richtigkeit und/oder Vollständigkeit der von dem Kunden aus der Softwareapplikation exportierten Kundendaten.

§ 8 Bezug von Marktdaten durch EMFORMX

(1) EMFORMX ist stets bemüht, von Marktdatenlieferanten und sonstigen Dritten möglichst verlässliche und aktuelle Drittdaten sowie sonstige relevante Marktdaten (gemeinsam die „Applikationsdaten“) einzuholen. EMFORMX übernimmt indes keine Gewähr dafür, dass die von Marktdatenlieferanten und sonstigen Dritten bezogenen in der Softwareapplikation hinterlegten Applikationsdaten inhaltlich richtig oder vollständig sind oder sich für einen vom Kunden bestimmten anderen als dem vertraglich vereinbarten Zweck eignen.

(2) Gewährleistungsansprüche des Kunden gegenüber EMFORMX aufgrund inhaltlichen Fehlern in den oder unvollständige Applikationsdaten sind ausgeschlossen.

(3) Zwischen den Vertragsparteien besteht Einvernehmen, dass sich die Nutzungsgebühr sowie der für den Kunden zugängliche Umfang der in der Softwareapplikation hinterlegten Applikationsdaten nach den zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages geltenden gesetzlichen und/oder regulatorischen Rahmenbedingungen bestimmt. Den Vertragsparteien ist bewusst, dass sich die gesetzlichen und/oder regulatorischen Rahmenbedingungen ändern können, die es EMFORMX unmöglich oder wirtschaftlich unzumutbar machen, die zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages für den Kunden zugänglichen Applikationsdaten auch zukünftig oder weiterhin zu der vereinbarten Nutzungsgebühr zur Verfügung zu stellen. So können bisher frei verfügbare Applikationsdaten zukünftig dem Erfordernis einer Drittlizenz unterworfen werden oder deren Zurverfügungstellung zukünftig kostenpflichtig sein oder bereits bestehende Kosten für deren Zurverfügungstellung in signifikanter Weise ansteigen (gemeinsam die „Regulatorischen Kostenfaktoren“).

(4) Für den Fall, dass die Applikationsdaten künftig eine Drittlizenz erfordern, bleibt es dem Kunden überlassen, die erforderliche Drittlizenz zu erwerben, wenn er weiterhin die durch die Drittlizenz geschützten Applikationsdaten im Rahmen der Anwendung der Softwareapplikation verwenden möchte. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, EMFORMX den Erwerb der erforderlichen Drittlizenz unverzüglich anzuzeigen. Ebenso ist der Kunde verpflichtet, EMFORMX unverzüglich darüber zu informieren, wenn er keine Drittlizenz erwerben möchte, nachdem EMFORMX ihn auf das Erfordernis einer Drittlizenz hingewiesen hat. In diesem Fall ist EMFORMX berechtigt, den Zugriff auf und die Verwendung der Applikationsdaten, die durch eine Drittlizenz geschützt sind, zu sperren ohne dass dies eine Verletzung der EMFORMX obliegenden Leistungsverpflichtungen aus dem Vertrag oder dieser AGB darstellt.

(5) Für den Fall, dass die Zurverfügungstellung bestimmter Applikationsdaten aufgrund Regulatorischer Kostenfaktoren zukünftig kostenpflichtig wird oder bereits bestehende Kosten für deren Zurverfügungstellung in signifikanter Weise ansteigen, ist EMFORMX unbeschadet ihrer Rechte aus § 6 Absatz (5) dieser AGB berechtigt, den Vertrag durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber dem Kunden fristlos zu kündigen, wenn und soweit die Regulatorischen Kostenfaktoren nicht in entsprechender Anwendung von § 6 Absatz (5) kompensiert werden können und deren Zurverfügungstellung für EMFORMX insoweit wirtschaftlich unzumutbar ist. Eine wirtschaftliche Unzumutbarkeit liegt insbesondere dann vor, wenn die Kosten für die Zurverfügungstellung der Applikationsdaten unter Berücksichtigung der Regulatorischen Kostenfaktoren sowie damit verbundener Implementierungskosten für EMFORMX die Nutzungsgebühr unter Berücksichtigung der Preisanpassung gemäß § 6 Absatz (5) übersteigt, ohne dass EMFORMX dies zu vertreten hat.

D. Allgemeine Bestimmungen

§ 9 Gewährleistung

(1) Fernmündliche Auskünfte von EMFORMX sind nur verbindlich, soweit sie durch EMFORMX schriftlich bestätigt werden.

(2) EMFORMX übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass von ihr zur Verfügung gestellte technische Lösungen mit IT-Komponenten des Kunden kompatibel sind.

(3) Für den Fall, dass der Kunde im Zusammenhang mit der Nutzung der Softwareapplikation Drittdaten, die einer Drittlizenz oder sonstigen kundeseitigen Berechtigung bedürfen, verwendet, sichert er bereits jetzt zu, dass er Inhaber aller etwaigen für die Verwendung solcher Drittdaten erforderlichen Nutzungsrechte und/oder sonstigen Rechte ist oder vom Inhaber solcher Rechte die Genehmigung, Lizenz oder sonstige Erlaubnis zur Verwendung der Drittdaten erhalten hat und die Nutzung der Drittdaten im Rahmen der Leistungserbringung durch EMFORMX gestattet ist.

(4) Der Kunde ist verpflichtet, EMFORMX unverzüglich darüber zu informieren, wenn der Zugang zu der Softwareapplikation bzw. die Nutzung von durch Drittlizenzen geschützte Drittdaten zu sperren ist, insbesondere wenn der Nutzungsberechtigte nicht mehr bei dem Kunden tätig ist, die Zugangsdaten verloren oder unberechtigten Dritten zur Verfügung gestellt wurden oder erforderliche Drittlizenzen oder sonstige Berechtigungen nicht mehr vorliegen oder widerrufen wurden. Zudem wird der Kunde EMFORMX unverzüglich über jede Änderung seiner Anschrift, seiner Firma oder seiner Rechtsform unterrichten.

(5) Der Kunde verpflichtet sich, EMFORMX auf erstes Anfordern von jedweden Ansprüchen Dritter freizustellen, die diese gegen EMFORMX aus oder im Zusammenhang mit einer Verletzung ihnen zustehender Rechte aufgrund der Verwendung von durch Drittlizenzen oder sonstigen Berechtigungserfordernissen geschützten Drittdaten durch den Kunden geltend machen und EMFORMX alle in diesem Zusammenhang entstandenen und noch entstehenden Schäden, Kosten und sonstigen Aufwendungen (inkl. erforderlichen und angemessenen Rechtsberatungs- und Rechtsverfolgungskosten) zu ersetzen, soweit der Kunde dies zu vertreten hat. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass EMFORMX ein geringerer Schaden bzw. geringere Kosten und/oder Aufwendungen entstanden sind. Weiterhin ist der Kunde verpflichtet, EMFORMX alle Informationen aus oder im Zusammenhang mit der durch einen Dritten behaupteten Verletzung von durch Drittlizenzen oder sonstigen Berechtigungserfordernissen geschützten Applikationsdaten zur Verfügung zu stellen und in dem ihm zumutbaren und erforderlichen Umfang an der Aufklärung des Sachverhalts und ggf. Verteidigung gegenüber den durch den Dritten geltend gemachten Ansprüchen auf eigene Kosten mitzuwirken.

(6) Den Vertragsparteien ist bewusst, dass die Nutzung der Softwareapplikation über das Internet und über die von EMFORMX betreuten und verwalteten Domains erbracht wird. EMFORMX bemüht sich stets sicherzustellen, dass die Softwareapplikation ohne Unterbrechung verfügbar und Übermittlungen fehlerfrei sind. Durch die Beschaffenheit des Internets kann dies jedoch nicht stets gewährleistet werden. EMFORMX ermöglicht die Nutzung der Softwareapplikation an fünf (5) Tagen in der Woche, jeweils vierundzwanzig (24) Stunden bei einer zugesagten Verfügbarkeit von 95 %. Hierbei handelt es sich um die üblichen Arbeitstage von Montag bis Freitag. Die Gesamtausfallzeit beträgt insoweit 5 %. Hierbei außer Betracht bleiben Nichtverfügbarkeit

a) aufgrund der vom Kunden nicht ausreichenden Bereitstellung der für die Nutzung des Internets erforderlichen technischen Voraussetzungen (Hardware);

b) aufgrund von Fehlern und/oder Störungen des Datenübertragungsnetzwerks oder der Internetverbindung oder sonstiger in der Sphäre des Datenübertragungsunternehmens liegender Gründe;

c) aufgrund höherer Gewalt im Sinne des nachstehenden § 11 Absatz (3);

d) wegen Wartungsarbeiten zwischen 06:00 Uhr und 08:00 Uhr oder zwischen 20:00 Uhr und 23:00 Uhr; sowie

e) die zusammenhängend weniger als fünfzehn (15) Minuten beträgt.

(7) Der Kunde ist verpflichtet, EMFORMX über jede Nutzungsbeeinträchtigung der Softwareapplikation unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von achtundvierzig (48) Stunden nach dem Auftreten der Nutzungsbeeinträchtigung schriftlich (E-Mail ausreichend) zu informieren und die Art der Nutzungsbeeinträchtigung zu beschreiben. Unterlässt der Kunde eine solche Mitteilung innerhalb der zuvor genannten Frist, ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen.

(8) EMFORMX wird die Nutzungsbeeinträchtigung innerhalb einer angemessener Frist nach Erhalt der schriftlichen Anzeige der Nutzungsbeeinträchtigung und der Beschreibung der Art der Beeinträchtigung beheben. Ein Recht des Kunden auf Minderung der Nutzungsgebühr oder Kündigung des Vertrages ist während dieser Frist ausgeschlossen. Ist die Behebung der Nutzungsbeeinträchtigung nicht möglich oder ist sie innerhalb eines Zeitraums von zwei (2) Wochen nach Zugang der Mitteilung der Nutzungsbeeinträchtigung und der Beschreibung der Art der Beeinträchtigung nicht behoben, ist der Kunde wahlweise berechtigt, die Nutzungsgebühr angemessen zu mindern oder den Vertrag zu kündigen.

(9) Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn die Nutzungsbeeinträchtigung auf Umständen beruht, die der Kunde zu vertreten hat, insbesondere bei einer Verletzung der Mitwirkungspflichten des Kunden gemäß vorstehendem § 5 dieser AGB, Anwendungsfehlern oder Eingabe falscher Daten.

§ 10 Schutzrechte

(1) Alle Urheberrechte an den gelieferten Daten, Drittdaten, Applikationsdaten und Dokumentationen bleiben vorbehalten.

(2) Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem von EMFORMX zur Verfügung gestellten Datenbankwerk um eine Datenbank im Sinne der §§ 4 Abs. 2, 87a Abs. 1 UrhG handelt. Die zugehörigen Computerprogramme unterfallen dem Schutz der §§ 69a ff. UrhG.

(3) Der Kunde darf die Ergebnisse seiner Recherchen nur für den eigenen Gebrauch verwenden. Dies gilt auch nach Beendigung des Vertrages. Die entgeltliche oder unentgeltliche Nutzung der Softwareapplikation im Auftrag Dritter ist nur mit ausdrücklicher vorheriger schriftlicher Zustimmung von EMFORMX zulässig.

§ 11 Haftung auf Schadensersatz wegen Verschuldens

(1) EMFORMX übernimmt keine Verantwortung und haftet nicht für den vom Kunden mit der Verwendung der Softwareapplikation erhofften oder beabsichtigten wirtschaftlichen Erfolg noch für eine Eignung der Softwareapplikation für einen anderen als den vertraglich vereinbarten Zweck.

(2) EMFORMX haftet zudem nicht für Schäden, die dem Kunden durch eine nicht rechtzeitige Anzeige des Verlusts bzw. des Ablaufens einer Drittlizenz entstehen.

(3) Eine Haftung von EMFORMX aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbarer Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streik, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) die EMFORMX nicht zu vertreten hat ist ausgeschlossen. Sofern solche Ereignisse EMFORMX die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist EMFORMX zur fristlosen Kündigung des Vertrags berechtigt. Soweit dem Kunden infolge der Verzögerung die Annahme der Leistung nicht zuzumuten ist, kann er den Vertrag durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber EMFORMX fristlos kündigen. Zwischen den Vertragsparteien besteht Einvernehmen, dass der Erfüllungsanspruch des Kunden während der Dauer der Behinderung suspendiert und für den Fall, dass die Leistungserbringung unmöglich ist oder wird, ausgeschlossen ist.

(4) Die Haftung von EMFORMX auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Leistung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, im Übrigen nach Maßgabe dieses § 11 beschränkt.

(5) In Fällen einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung von EMFORMX, seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut hat und auch regelmäßig vertrauen darf. Das gleiche gilt im Falle grober Fahrlässigkeit von EMFORMX, seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen.

(6) Soweit EMFORMX gemäß vorstehendem § 11 Absatz (5) dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die EMFORMX bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder unter Berücksichtigung der Umstände, die EMFORMX bekannt waren oder die EMFORMX hätte kennen müssen, bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen, in keinem Fall jedoch über den Wert der vertraglich geschuldeten Leistung hinaus. Mittelbare Schäden und Folgeschäden sowie entgangener Gewinn oder sonstige reputative Schäden sind – soweit gesetzlich zulässig – von jedweder Haftung ausgenommen. Bei Verlust von Daten haftet EMFORMX nur für den Aufwand, der für die Wiederherstellung der Daten erforderlich ist, sofern der Kunde unmittelbar vor der zum Datenverlust führenden Maßnahme eine ordnungsgemäße Datensicherung durchgeführt hat.

(7) Im Falle des Verzugs ist die Haftung von EMFORMX auf maximal 10 % des Wertes der Leistung, mit deren Erfüllung sich EMFORMX in Verzug befindet, beschränkt.

(8) Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren innerhalb von achtzehn (18) Monaten nach Entstehung des Anspruchs und Kenntnis oder Kennen müssen des Kunden von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners.

(9) Soweit EMFORMX technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von ihr geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.

(10) Die Einschränkungen dieses § 11 gelten nicht für die Haftung von EMFORMX aufgrund vorsätzlichen Verhaltens oder aufgrund der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Gleiches gilt im Falle einer Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.

§ 12 Vertragsdauer und Vertragsbeendigung

(1) Soweit nicht schriftlich etwas Abweichendes vereinbart wurde, läuft der Vertrag zunächst für einen Zeitraum von zwölf (12) Monaten, beginnend mit dem Zeitpunkt der Überlassung der personenbezogenen Zugangsdaten und Zugangspasswörter an den Kunden (die „Initiallaufzeit“). Nach Ablauf der Initiallaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils weitere zwölf (12) Monate, sofern er nicht von einer Vertragspartei zuvor mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende der Initiallaufzeit oder der verlängerten Laufzeit gekündigt wird.

(2) Jede Vertragspartei kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn ein wichtiger Grund im Sinne des § 314 Abs. 1 BGB vorliegt. Das ist für EMFORMX insbesondere dann der Fall, wenn

(a) der Kunde die ihm nach dem Vertrag oder diesen AGB obliegenden Verpflichtungen in erheblichem Maße verletzt und diese Pflichtverletzung bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, erhebliche Nachteile auszulösen;

(b) gesetzliche und/oder regulatorische Änderungen sowie behördliche Anordnungen die Zurverfügungstellung der Softwareapplikation durch EMFORMX zukünftig an das Erfordernis einer entsprechenden Berechtigung, wie beispielsweise einer bankenrechtlichen Erlaubnis im Sinne des KWG oder vergleichbarer ausländischer und/oder europäischer Vorschriften, knüpfen.

(3) Diese Bestimmungen lassen die Ansprüche der kündigenden Vertragspartei auf Schadensersatz unberührt.

(4) Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform gemäß § 126 Abs. 1 BGB.

§ 13 Vertraulichkeit/Datenschutz

(1) EMFORMX wird alle Informationen und Daten vertraulich behandeln, die ihr im Rahmen der Nutzung der Softwareapplikation durch den Kunden zugänglich gemacht werden und alle in diesem Zusammenhang bestehenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere solche des Bundes- und Hessischen Landesdatenschutz-, des Telekommunikations- und des Telemediengesetzes beachten. Dies betrifft insbesondere Informationen über vom Kunden eingegebene Kundendaten. EMFORMX ist ferner verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die Kundendaten und sonstigen Daten des Kunden durch geeignete Sicherheitsvorkehrungen zu verhindern.

(2) EMFORMX ist verpflichtet, die Geheimhaltung gegenüber Dritten auch durch ihre Mitarbeiter sicherzustellen.

(3) Die Geheimhaltungspflicht gilt über das Vertragsende hinaus fort. Auf Wunsch des Kunden wird EMFORMX sämtliche Kundendaten gegen gesonderte Kostenerstattung auf transportable Datenträger überspielen und dem Kunden aushändigen. Nach einer Kontrolle des Datenträgers durch den Kunden wird EMFORMX sämtliche Kundendaten löschen, spätestens jedoch nach Ablauf von vierzehn (14) Tagen nach Aushändigung bzw. Übermittlung des Datenträgers an den Kunden.

(4) Der Kunde ist verpflichtet, vor Beendigung des Vertrages eine Sicherheitskopie seiner in der Softwareapplikation erfassten Kundendaten selbständig und unaufgefordert anzufertigen. EMFORMX ist berechtigt, die Kundendaten innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Beendigung des Vertrages endgültig von ihren Datenträgern zu löschen.

(5) Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass emformX personenbezogene Daten in dem Umfang verarbeitet, wie sie im Zusammenhang mit den im Vertrag genannten Dienstleistungen oder durch den Login Prozess erhalten werden. Dies geschieht in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Europäischen Allgemeinen Datenschutzverordnung (DSGVO) und des deutschen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). In diesem Zusammenhang behält sich EMFORMX das Recht vor, solche personenbezogenen Daten an Dritte (z.B. Versicherungen oder ggf. externen Dienstleistern) zu übermitteln, wenn und soweit eine solche Übermittlung für die Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten oder in Ausübung seiner vertraglichen Rechte notwendig ist. Diese Regelung gilt auch für einen vorübergehenden Testzugang vor Abschluss eines Vertrages.

§ 14 Sonstiges

(1) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie Nebenabreden sollen zu Zwecken der Beweisbarkeit grundsätzlich schriftlich erfolgen. Unberührt hiervon bleibt der Vorrang der Individualabrede gemäß § 305b BGB.

(2) Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag (einschließlich des Streits über seinen Umfang und seine Gültigkeit) ist, soweit ein solcher wirksam vereinbart werden kann, Frankfurt am Main. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.

(3) Die Beziehungen zwischen EMFORMX und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.

(4) Sollte der Kunde gegen einzelne Bestimmungen dieser AGB oder des Vertrages verstoßen und bleibt ein solcher Verstoß seitens EMFORMX unsanktioniert, bedeutet dies keinen Verzicht seitens EMFORMX auf die Einhaltung der verletzten Bestimmung durch den Kunden und stellt auch nicht die Abbedingung der verletzten Vorschrift durch schlüssiges Verhalten dar.

(5) Sollten gegenwärtige oder zukünftige Bestimmungen dieser AGB oder des Vertrages ganz oder teilweise nichtig, nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB und/oder des Vertrages nicht berührt. § 139 BGB findet ausdrücklich keine Anwendung. Dasselbe gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass diese AGB und/oder der Vertrag eine Lücke enthalten. Handelt es sich bei der nichtigen, unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung um eine Bestimmung, die nicht dem Schutz einer Vertragspartei dient, soll von den Vertragsparteien an deren Stelle eine angemessene Regelung vereinbart werden, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieser AGB und/oder des Vertrages gewollt haben würden, wenn sie die Nichtigkeit, Unwirksamkeit oder die Regelungslücke erkannt hätten. Beruht die Unwirksamkeit bzw. Nichtigkeit oder Undurchführbarkeit einer Bestimmung auf einem darin festgelegten Maß der Leistung oder der Zeit (Frist oder Termin), so gilt das der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommende, rechtlich zulässige Maß als vereinbart. Im Übrigen tritt an die Stelle der nichtigen, unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung die entsprechende gesetzliche Regelung.

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